Da der Staat gesetzlich nicht verpflichtet ist, Schäden durch Naturkatastrophen finanziell zu entschädigen, sollte JEDER Vorsorge treffen. Unter Umständen können Schäden aus Naturkatastrophen existenzbedrohend sein. Ein Mittel zur Vorsorge ist die Elementarschadenversicherung für die Gebäude- und Hausratversicherung, die als Zusatzbaustein erworben werden kann. Mit einer Elementarschadenversicherung können die Risiken Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdsenkung und Lawinen abgesichert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung stellt das Land Rheinland-Pfalz unter nachfolgendem Link zur Verfügung: www.naturgefahren.rlp.de/
Beratung zum Thema Elementarschadenversicherung und Hilfe beim Finden eines für Sie passenden Anbieters bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an.
Beratungstelefon Versicherung (montags von 9 – 12 Uhr, mittwochs von 13 – 16 Uhr)
0631 – 2848 868